Das gehört dazu
- Schnee- und Eisbeseitigung
- Räum- und Streudienst
- Winterliche Betreuung von Grundstücken und Außenanlagen
Was wir übernehmen
Je nach Vereinbarung räumen und streuen wir:
- Gehwege vor dem Grundstück
- Hauszugänge, Einfahrten und Treppen
- Parkplätze und Zufahrten von Gewerbeflächen
- Wege in Wohnanlagen bis zu den Mülltonnen
Früh genug da
Viele Gemeinden schreiben vor, dass Gehwege an Werktagen ab 7 Uhr geräumt sein müssen. Wann genau, steht in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde. Wir richten unsere Touren danach.
Damit wir rechtzeitig loslegen können, schließen wir den Winterdienst vor der Saison ab. Kurzfristige Einzeleinsätze sind möglich, solange die Tour Platz hat.
Häufige Fragen
Bin ich als Mieter oder Eigentümer räumpflichtig?
Zuerst der Eigentümer. Er kann die Pflicht über den Mietvertrag an die Mieter weitergeben oder einen Winterdienst beauftragen. Mit dem Auftrag an uns ist die Arbeit erledigt, die Kontrollpflicht bleibt aber bei Ihnen.
Womit wird gestreut?
Auf Gehwegen ist Streusalz in vielen Gemeinden verboten oder nur bei Glatteis erlaubt. Wir nehmen dort Splitt oder Granulat und halten uns an die Vorgaben Ihrer Gemeinde.
