Das gehört dazu
- Objekt- und Grundstückspflege
- Pflege von Gewerbe- und Firmenobjekten
- Betreuung von Wohn- und Mietobjekten
- Pflege von Außenanlagen und Gemeinschaftsflächen
- Regelmäßige Grünflächen- und Rasenpflege
- Hecken-, Strauch- und Gehölzpflege
- Saisonale Pflege- und Instandhaltungsarbeiten
- Zuverlässige Objektbetreuung für Hausverwaltungen und Immobilienunternehmen
Für wen
Hausverwaltungen mit Wohnanlagen in mehreren Orten. Immobilienunternehmen, deren Objekte auch von außen einen guten Eindruck machen sollen. Firmen mit Parkplatz, Eingangsbereich und Grünstreifen. Vermieter, die nicht jedes Mal selbst hinfahren wollen.
Was Sie davon haben
Sie haben einen Ansprechpartner für alle Objekte. Die Pflege läuft nach einem festen Plan über das Jahr, von Rasen und Hecke über das Laub im Herbst bis zum Winterdienst. Wenn etwas auffällt, etwa ein beschädigter Baum oder ein umgekippter Zaun, erfahren Sie es von uns.
Abgerechnet wird nachvollziehbar, auf Wunsch getrennt nach Objekt. So lassen sich die Kosten sauber auf die Nebenkostenabrechnung umlegen.
Häufige Fragen
Können Pflegekosten auf die Mieter umgelegt werden?
Die Kosten der Gartenpflege gehören nach der Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Wir stellen die Rechnungen so aus, dass Sie sie zuordnen können.
Übernehmen Sie auch einzelne Objekte?
Ja. Ob ein Mehrfamilienhaus oder zwanzig, wir richten uns nach Ihrem Bestand.