Pflegen, wo es geht
Ein gesunder Baum lässt sich meist erhalten. Wir nehmen trockene und abgestorbene Äste heraus, lichten die Krone aus und schneiden zurück, was über Dach, Dachrinne oder zum Nachbarn wächst.
Wichtig ist, wo der Schnitt sitzt. Ein sauberer Schnitt am Astring verheilt, ein Stummel fault. Deshalb schneiden wir nach den gängigen Regeln der Baumpflege und kappen keine Kronen.
Fällen, wenn es sein muss
Ist ein Baum krank, nicht mehr standsicher oder schlicht am falschen Platz, fällen wir ihn kontrolliert. Auf engen Grundstücken geht das Stück für Stück von oben nach unten, damit nichts auf Dach, Zaun oder Beet fällt.
Zwischen dem 1. März und dem 30. September sind starke Rückschnitte und Fällungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz nur in Ausnahmefällen erlaubt, etwa bei akuter Gefahr. Planen Sie eine Fällung deshalb am besten für den Herbst oder Winter.
Vorher klären wir
Damit es später keinen Ärger gibt, gehen wir vor dem ersten Schnitt diese Punkte mit Ihnen durch:
- ob für den Baum eine Baumschutzsatzung der Gemeinde gilt und eine Genehmigung nötig ist
- ob Vögel im Baum brüten oder Fledermäuse darin wohnen
- wie wir an den Baum herankommen und wo das Holz hinkommt
- ob der Stubben bleiben soll oder mit raus muss
Häufige Fragen
Brauche ich eine Genehmigung, um meinen Baum zu fällen?
Das hängt von Ihrer Gemeinde und vom Baum ab. Viele Städte haben eine Baumschutzsatzung, die ab einem bestimmten Stammumfang greift. Wir prüfen das vorher und sagen Ihnen, ob Sie einen Antrag stellen müssen.
Darf ich im Sommer einen Baum fällen?
Grundsätzlich nicht. Vom 1. März bis 30. September verbietet das Bundesnaturschutzgesetz das Fällen von Bäumen außerhalb des Waldes. Ausnahmen gibt es bei Gefahr, zum Beispiel wenn ein Baum umzustürzen droht. Schonende Pflegeschnitte sind auch im Sommer erlaubt.
Was passiert mit dem Holz?
Das besprechen wir vorher. Viele behalten das Stammholz als Brennholz, den Rest nehmen wir auf Wunsch mit.
