Das gehört dazu
- Baumfällungen
- Baum- und Gehölzpflege
- Rodungs- und Freischnittarbeiten
- Entfernung von Sträuchern und Gehölzen
- Beseitigung von Sturmschäden
Im Einzelnen
Die Jahreszeit spielt mit
Zwischen dem 1. März und dem 30. September schützt das Bundesnaturschutzgesetz brütende Vögel. In dieser Zeit sind Fällungen und Rodungen nur in Ausnahmefällen erlaubt. Pflegeschnitte und die Beseitigung akuter Gefahren gehen trotzdem. Größere Arbeiten planen wir deshalb mit Ihnen für Herbst und Winter.
Häufige Fragen
Kommen Sie auch nach einem Sturm kurzfristig?
Ja, so schnell es die Lage zulässt. Rufen Sie direkt an.
